Regelleistungsvolumen (RLV) steuern die Leistungsmenge der niedergelassenen Ärzte. Sie beschreiben die Höchstmenge an Leistungen, für die ein Arzt ein festes Honorar erhält. Leistungen, die er darüber hinaus erbringt, werden geringer vergütet. Derzeit werden RLV in Honorarverteilungsverträgen von
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